- verselbstständigen
- ver|sẹlbst|stän|di|gen 〈V. refl.; hat〉 sich \verselbstständigen sich selbstständig machen; oV verselbständigen
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ver|sẹlbst|stän|di|gen, verselbständigen <sw. V.; hat:a) aus einer Einheit lösen u. selbstständig machen:eine Behörde v.;b) <v. + sich> aus einer Einheit gelöst u. selbstständig werden:dieses Gebiet hat sich zu einer eigenen Disziplin verselbstständigt;bestimmte Dinge haben sich verselbstständigt (sind außer Kontrolle geraten).* * *
ver|sẹlbst|stän|di|gen, (auch:) verselbständigen <sw. V.; hat: a) aus einer Einheit lösen u. selbstständig machen: eine Behörde v.; b) <v. + sich> aus einer Einheit gelöst u. selbstständig werden: dieses Gebiet hat sich zu einer eigenen Disziplin verselbstständigt; Als sich aus der kirchlichen Zeremonie Teile zu Schauspielen verselbständigten (Bild. Kunst III, 72); Fast erschreckt nahm er wahr, wie sehr sich bestimmte Dinge schon verselbständigt ... hatten (wie sehr sie außer Kontrolle geraten waren; Rolf Schneider, November 201); Mit Hilfe des Landes Baden-Württemberg verselbständigte sich Zanker 1983 (machte sich Zanker 1983 selbstständig; Wiesbadener Kurier 6. 2. 85, 16).
Universal-Lexikon. 2012.